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Mess- und Datentechnik |
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Unfälle, die durch defekte Elektrogeräte entstehen, können schwere Personen- und Sachschäden verursachen. Zur Gefahrenreduzierung wurden deshalb von den Berufsgenossenschaften Prüfvorschriften entwickelt, deren Einhaltung der Gesetzgeber für Gewerbebetriebe vorschreibt. Der Prüfung von Elektrogeräten liegt die Vorschrift BGV A2 (früher VBG4) zugrunde. Indem Sie Ihre Elektrogeräte regelmäßig dieser Prüfung unterziehen, haften Sie als Betreiber nicht für die Folgen eines Defekts. Bei Medizingeräten gilt aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen zusätzlich die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). mehr >> |
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Letzte Aktualisierung: 19.01.2004 |
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